Allgemeine Geschäftsbedingungen der Dernier GmbH

1. Auftragserteilung, Allgemeine Geschäftsbedingungen

Alle Aufträge werden nur wirksam, wenn wir sie schriftlich bestätigt haben. (Auftragsbestätigung)
Allen Aufträgen liegen diese allgemeinen Einkaufsbedingungen zugrunde. Abweichende Auftragsbestätigungen oder Geschäftsbedingungen von Lieferanten sind nur gültig, wenn wir sie schriftlich anerkannt haben. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Unsere Bedingungen gelten auch für alle Folgegeschäfte, selbst dann, wenn bei deren Abschluss nicht nochmals darauf hingewiesen wird. Unsere Vertreter und Verkäufer haben keine Abschlussvollmacht; sie sind zur Erteilung verbindlicher Auftragsbestätigungen und sonstiger Zusagen nicht befugt

2. Lieferung/Teillieferung

Die Lieferfrist beginnt mit der Absendung bzw. Erteilung der Auftragsbestätigung. Hat der Käufer noch Unterlagen, Genehmigungen oder Freigaben zu beschaffen oder eine vereinbarte Anzahlung zu leisten, so beginnt die Lieferfrist erst mit dem Zeitpunkt der Erbringung dieser Leistungen durch den Besteller. Sofern nicht anders vereinbart, gilt die Lieferfrist als eingehalten, wenn die Sendung innerhalb der vereinbarten Lieferfrist abgesandt worden ist, falls die Ablieferung sich aus Gründen, die der Käufer zu vertreten hat, verzögert, so gilt die Lieferfrist bei Meldung der Versandbereitschaft als eingehalten.

Die Lieferfrist verlängert sich angemessen bei Maßnahmen im Rahmen von Arbeitskämpfen, insbesondere Streiks und Aussperrung, sowie beim Eintritt unvorhergesehener Hindernisse, die außerhalb des Willens von der Firma Dernier GmbH liegen und zwar gleichgültig, ob sie bei der Firma Dernier GmbH oder einem Ihrer Lieferanten eintreten. Bei Nichteinhaltung der Lieferzeit übernimmt die Firma Dernier GmbH keinerlei Haftung. Jegliche Entschädigungsansprüche des Käufers sind in allen Fällen verspäteter Lieferung ausgeschlossen – auch nach Ablauf einer der Firma Dernier GmbH gestellten Nachfrist. Hiervon bleibt das Recht des Käufers zum Rücktritt nach fruchtlosem Ablauf einer der Firma Dernier GmbH gesetzten Nachfrist unberührt.

Die in diesem Auftrag oder im Bestätigungsschreiben gemachten Lieferzeitangaben sind nur ungefähre Anhaltspunkte und deshalb für uns unverbindlich. Eine Überschreitung des Liefertermins, der den Besteller zum Rücktritt vom Vertrag berechtigen würde, ist nur dann gegeben, wenn der auf diesem Auftrag genannte Liefertermin um neun Monate überschritten wird. Auf Verlangen kann der Versand direkt an Dritte erfolgen. ln diesem Falle wird eine Bearbeitungsgebühr als Ausgleich für die der Firma Dernier GmbH entstehenden zusätzlichen Kosten in Rechnung gestellt. Transportschäden sind unmittelbar vom Besteller dem dafür zuständigen Transportunternehmen bei Entgegennahme der Ware zu melden und Ersatzansprüche direkt an den Transportunternehmer zu stellen. Firma Dernier GmbH trägt keinerlei Haftung für Transportschäden. Erstaufträge von Käufern werden in der Regel nur gegen Nachnahme ausgeführt. Wir können Bestellungen in Teillieferungen erfüllen, die gemäß unseren Zahlungsbedingungen in den dort genannten Fristen gesondert zu bezahlen sind.

Wird die Bezahlung einer Teillieferung verzögert, so können wir die weitere Erledigung der Bestellung aussetzen.

Ist die Lieferung in Teilmengen oder auf Abruf vereinbart, so können wir ohne Setzen einer Nachfrist vom Vertrag zurücktreten oder gegen Bereitstellung der gesamten Warenmenge den vereinbarten Preis verlangen, wenn der Besteller die Waren- oder Teilmengen davon nicht wie vereinbart bezahlt oder abruft

3. Preise/Verpackung

Aufträge, für die der angegebene Richtpreis nicht schriftlich bestätigt wurde, werden zu dem am Tag der Lieferung gültigen Listenpreis der Lieferanten berechnet. Die in den Angeboten von der Firma Dernier GmbH genannten Preise und Lieferzeiten sind freibleibend. Die Übersendung von Katalogen und Preislisten verpflichten nicht zur Lieferung. Die in der Preisübersicht enthaltenen Preise verstehen sich in EURO (2) — netto ohne Mehrwertsteuer. Preisänderungen bleiben vorbehalten. Preise gelten ab Lager Oberhausen. Die Kosten für Porto, Fracht, Rollgeld usw. trägt der Käufer. Mit Übergabe der Sendung an Post oder Spediteur geht die Gefahr auf den Käufer über. Der Versand erfolgt in handelsüblicher Weise und ohne Verantwortung für billigste Verfrachtung, sofern keine besondere schriftliche Anweisung des Käufers vorliegt. Verpackungskosten gehen zu Lasten des Käufers. In den Rechnungen aufgeführte Preise sind reine Netto-Preise. Der Käufer ist zu einem Skontoabzug oder sonstigen Abzug jeglicher Art nicht berechtigt.

4. Zahlung

a) Die Zahlung erfolgt bei Aufträgen, mit einer Lieferzeit von mehr als 14 Tagen oder einem direkten Auftrag mit Mustervorgabe des Käufers, zu einem mindestens 30 % des Nettogesamtpreises in bar bei Auftragsabwicklung.

b) Zahlung bei Aufträgen mit einer Lieferzeit von weniger als 14 Tagen sind sofort bei Warenerhalt in bar fällig. Alle Zahlungen erfolgen nur mit befreiender Wirkung an eine gesetzlich vertretende Person der Rechnungsanschrift. Unsere Vertreter und Verkäufer habe keine Inkassovollmacht. Bei Zahlungseinstellung, Konkurs oder sonstigen staatlichen oder privaten Schuldenregelungsverfahren des Käufers nach ganz oder teilweiser fruchtloser Zwangsvollstreckung, sowie bei widerrechtlicher Verfügung über unser Eigentum sind wir berechtigt, die noch lagernde Ware selbst oder durch schriftliche Bevollmächtigung abzuholen oder deren Rücksendung zu verlangen und die abgetretenen Forderungen selbst zu kassieren, deren Bestand uns der Käufer auf Anforderung vollständig und wahrheitsgemäß anzugeben hat. Gleichzeitig werden in diesem Falle oder bei Einleitung einer gerichtlichen Betreibung einer Forderung alle sonstigen Forderungen aus der Geschäftsverbindung fällig, und zwar ohne Rücksicht auf die Laufzeit eventuell hereingenommener Wechsel.

Werden Schecks von uns akzeptiert, werden sie nur erfüllungshalber entgegengenommen. Der Käufer gewährt uns ein Rücktrittsrecht, wenn sich nach erfolgter Bestätigung des Auftrages aufgrund eingeholter Auskünfte oder sonstiger nachweisbarer Tatsachen eine Gefährdung des Zahlungsanspruches herausstellt oder der Käufer mit der Bezahlung anderer Lieferungen im Verzug ist. Wird das Zahlungsziel überschritten, so können wir ohne Mahnung Zinsen in Höhe von 15 % p.a. ansetzen.

5. Mängel

Beanstandungen sichtbarer Mängel der Ware müssen soweit wir sie zu vertreten haben, innerhalb von 8 Tagen nach Erhalt der Ware schriftlich erfolgen. Im Falle einer berechtigten Beanstandung haben mir das Recht, gegen Rückgabe der beanstandeten Ware, die unserer Genehmigung bedarf, mangelfreie Ware zu liefern. Bei gefärbter Ware gelten kleine Abweichungen in der Farbe nicht als Mängel. Dasselbe gilt bei anilingefärbten Waren in bezug auf Abfärben und Gleichmäßigkeit der Farbe, da sowohl Farbenfabriken als auch Lederfabriken keine Garantie übernehmen. Weitergehende Ansprüche, insbesondere auf Wandlung, Minderung oder Schadenersatz irgendwelcher Art — darunter fallen auch Ansprüche auf Ersatz von Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind, wie z.B. entgangener Gewinn, Folgeschäden etc., sowie Ansprüche wegen nicht rechtzeitiger oder mangelhafter Ausführung des Nachlieferungsrechts sind ausgeschlossen.

6. Aufrechnungsverbot

Die Aufrechnung mit noch nicht anerkannten oder bestrittenen Gegenforderungen des Käufers bei Zahlung ist unzulässig. Ebenso unzulässig ist die Zurückbehaltung fälliger Rechnungsbeträge im Hinblick auf später entstehende Gegenforderungen des Käufers aus gleichen oder anderen Verträgen

7. Warenänderung

Bei Änderung des Designs ist Fa. Dernier GmbH berechtigt, ohne vorherige Nachricht die jeweils gültige Ausführung zu liefern. Wir behalten uns geringe modische Veränderungen unserer Artikel vor.
An Zeichnungen, Entwürfen, Designs u. ä. behält die Fa. Dernier GmbH Eigentums- und Urheberrechte

8. Über- und Unterlieferungen

Über- und Unterlieferungen müssen wir uns bei allen Verkäufen bis zu 3 % bei kleineren Mengen, insbesondere Sonderfertigungen und Sonderfarben, bis zu 10 % vorbehalten.

9. Einteilung

Bei Blockaufträgen muss die Einteilung rechtzeitig gem. der vereinbarten Einteilungsfrist vor dem Liefertermin erfolgen. Verzug des Käufers in der Einteilung berechtigt uns, nach billigem Ermessen selbst einzuteilen, zu liefern und den Verzugschaden geltend zu machen oder Schadenersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen oder vom Vertrag zurückzutreten. Wenn mehrere Abschlüsse bestehen,so haben wir das Recht, den ältesten Kontrakt zuerst vollständig auszuliefern. Geschäftsgrundlage dieses Verkaufs ist, dass das zu seiner Deckung gekaufte Rohmaterial und etwaiger Fremdausrüstungsleistungen vereinbarungsgemäß zu unserer Verfügung stehen

10. Eigentumsvorbehalt

Die Ware bleibt bis zur vollen Bezahlung sämtlicher Forderungen, einschließlich Nebenforderungen, Schadenersatzansprüchen künftig entstehender Forderungen und Einlösungen von Schecks und Wechseln, Eigentum des Verkäufers. Der Käufer ist berechtigt, die Ware zu verarbeiten und zu veräußern unter Berücksichtigung der nachfolgenden Bestimmungen.

a) Die Befugnisse des Käufers, im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr Vorbehaltsware zu verarbeiten, enden, unbeschadet des jederzeitig zulässigen Widerrufs durch den Verkäufer mit der Zahlungseinstellung des Käufers oder dann, wenn über sein Vermögen die Eröffnung des Konkurs-, oder des Vergleichsverfahrens zur Abwendung des Konkurses beantragt wird.

b) Durch Verarbeitung der Vorbehaltsware erwirbt der Käufer, der die Ware für den Verkäufer verarbeitet, nicht das Eigentum gem. § 950 BGB an der neuen Sache. Wird die Vorbehaltsware mit anderen Gegenständen verarbeitet, vermischt oder vermengt, erwirbt der Verkäufer das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Fakturenwertes seiner Vorbehaltsware zum Fakturenwert der anderen verarbeiteten Gegenstände.

c) Der Käufer tritt hiermit die Forderung mit allen Nebenrechten aus dem Weiterverkauf der Vorbehaltsware an den Verkäufer ab, und zwar anteilig auch insoweit als die Ware verarbeitet, vermischt oder vermengt ist und der Verkäufer hieran in Höhe des Fakturenwertes Miteigentum erlangt hat. Dem
Verkäufer steht an dieser Zession ein im Verhältnis zum Fakturenwert seiner Vorbehaltsware zum Fakturenwert des Gegenstandes entsprechender Bruchteil der jeweiligen Kaufpreisforderung zu.
Hat der Käufer diese Forderung im Rahmen des echten Factoring verkauft, so tritt er die an ihrer Stelle tretende Forderung gegen den Factor an den Verkäufer ab. Der Verkäufer nimmt diese Abtretung an.

d) Der Verkäufer wird die abgetretenen Forderungen, solange der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen nachkommt, nicht einziehen. Der Käufer ist aber verpflichtet, dem Verkäufer auf Verlangen eine genaue Aufstellung der dem Verkäufer zustehenden Forderungen mit Namen und Anschrift der Abnehmer, Höhe der einzelnen Forderungen, Rechnungsdatum usw. zu geben, die Abtretung seinen Abnehmern bekannt zu geben und dem Verkäufer alle für die Geltendmachung der abgetretenen Forderungen nötigen Auskünfte zu erteilen. Er ist berechtigt, die Forderungen solange selbst einzuziehen, wie ihm der Verkäufer keine andere Weisung gibt. Der Käufer bevollmächtigt den Verkäufer, sobald der Käufer mit einer Zahlung in Verzug kommt, oder sich seine Vermögensverhältnisse wesentlich verschlechtern, die Abnehmer von dieser Abtretung zu unterrichten und die Forderung selbst einzuziehen.

Der Verkäufer kann in diesem Fall verlangen, dass er ihm die Überprüfung des Bestandes der abgetretenen Forderungen durch seinen Beauftragten anhand der Buchhaltung des Käufers gestattet.
Beträge, die aus abgetretenen Forderungen eingehen, sind zur Überweisung gesondert aufzuheben.

e) Der Eigentumsvorbehalt bleibt auch dann bestehen, wenn einzelne Forderungen des Verkäufers in eine laufende Rechnung aufgenommen werden und der Saldo gezogen und anerkannt wird. Der Eigentumsvorbehalt steht dem Verkäufer nicht nur für den anerkannten und abstrakten Schlusssaldo,sondern auch für den kausalen Saldo zu.

f) Der Verkäufer gibt schon jetzt vollbezahlte Lieferungen frei, wenn die durch den Eigentumsvorbehalt bestehende Sicherung die zu sichernde Forderung um 10 % übersteigt.

g) Verpfändung oder Sicherungsübereignung der Vorbehaltsware bzw. der abgetretenen Forderungen sowie Factoring sind unzulässig. Von Pfändungen ist der Verkäufer unter Angabe des Pfändungsgläubigers sofort zu benachrichtigen.

h) Der Käufer ist verpflichtet sobald er die Zahlungen eingestellt hat, und zwar unverzüglich nach Bekanntgabe der Zahlungseinstellung, dem Verkäufer eine Aufstellung über die noch vorhandenen Eigentumsvorbehaltswaren, auch soweit sie verarbeitet sind, und eine Aufstellung der Forderungen an die Drittschuldner nebst Rechnungsabschriften zu übergeben.

i) Nimmt der Verkäufer aufgrund seines Eigentumsvorbehaltes die gelieferte Ware zurück, so liegt nur dann ein Rücktritt vom Vertrage vor, wenn der Verkäufer dies ausdrücklich erklärt. Der Verkäufer kann sich aus der zurückgenommenen Vorbehaltsware auch durch deren freihändigen Verkauf befriedigen.

j) Der Käufer verwahrt die Vorbehaltsware für den Verkäufer. Er hat sie gegen Feuer, Diebstahl sowie Wasser zu versichern. Der Käufer tritt hiermit seine Entschädigungsansprüche die ihm aus Schäden der in Satz 2 genommen Art gegen Versicherungsgesellschaften oder sonstige Ersatzverpflichtete
zustehen, an den Verkäufer in Höhe von dessen Forderungen ab.

k) Rechte aus dem Eigentumsvorbehalt und allen in diesen Bedingungen festgelegten Sonderformen davon gelten bis zur vollständigen Freistellung aus Eventualverbindlichkeiten, die der Verkäufer im Interesse des Käufers eingegangen ist

11. Abtretung

Die Fa. Dernier GmbH ist berechtigt, ihre Forderungen aus Lieferungen und Leistungen zu Finanzierungszwecken abzutreten

12. Modellschutz

Wir gewähren grundsätzlich keinem Käufer das Recht zum Alleinvertrieb eines oder mehrerer bestimmter Modelle und verpflichten uns grundsätzlich in keinem Falle zu einer Platzsperre. Ausnahmen bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit einer ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung unserer Geschäftsleitung und beziehen sich in jedem Falle nur auf die in dieser Bestätigung aufgeführten Modelle und Fassons.
Alle gelieferten Modelle dürfen ohne unsere vorherige schriftliche Zustimmung nur in den Geschäftsräumen verkauft werden, unter deren Anschrift der Käufer die Bestellung aufgegeben hat. Der Käufer ist in keinem Falle berechtigt, von uns gelieferte Modelle unter unserem Markennamen zu verkaufen, wenn er an ihnen modische Veränderungen vorgenommen hat

13. Vertriebsbindung

Eine Geschäftsverbindung der Parteien besteht in einzelnen Kaufverträgen ohne darüber hinausgehende Bezugs- oder Lieferverpflichtung. Der Abnehmer wird die bei Dernier GmbH eingekaufte Ware nur an Endabnehmer und nicht an gewerbliche Wiederverkäufer veräußern.

Es besteht Einigkeit darüber, dass die bestellte und gelieferte Ware ausschließlich für die mit uns vereinbarten Haupt- und Filialbetriebe des Bestellers bestimmt ist. Der Verkauf in anderen Haupt oder Filialbetrieben des Bestellers oder solchen, an denen er beteiligt ist, bedarf zuvor unserer ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung. Zuwiderhandlungen berechtigten Dernier GmbH zu Schadenersatzforderungen, zur sofortigen Unterbrechung von Lieferungen, einschließlich des Rücktritts von Kaufverträgen und zum Abbruch der Geschäftsbeziehung. Der Besteller kann daraus keine Schadenersatzansprüche ereilen.

Ferner kann Dernier GmbH den durch die Vertragsverletzung eingetretenen Schaden geltend machen, der insbesondere aus Schadenersatzansprüchen geschädigter Vertragspartner von Dernier GmbH bestehen kann.

14. Teilnichtigkeit

Sollten einzelne Bestimmungen dieser allgemeinen Lieferungsbedingungen unwirksam sein oder werden, so wird davon die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen der allgemeinen Lieferungsbedingungen und des unter Einschluss der allgemeinen Lieferungsbedingungen abgeschlossenen Vertrags nicht berührt. Statt der unwirksamen Bestimmungen der allgemeinen Lieferungsbedingungen gilt dasjenige als vereinbart, das wir bei Kenntnis der unwirksamkeits­begründenden Tatsachen in ihren allgemeinen Lieferungsbedingungen, in Ansehung ihres Sinnes und Zweckes, aufgenommen hätten.15. Anwendbares Recht, Erfüllungsort, Gerichtsstand

Das Vertragsverhältnis unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Das einheitliche Kaufgesetz (EKG.) wird, soweit zulässig, ausgeschlossen. Soweit diese allgemeinen Lieferungsbedingungen im kaufmännischen Geschäftsverkehr zur Anwendung kommen, wird als Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus diesem Vertragsverhältnis der Sitz der Lieferanten vereinbart. Als Gerichtsstand wird für alle sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten sowie hinsichtlich solcher Rechtsstreitigkeiten über das Entstehen des Vertragsverhältnisses und die Wirksamkeit des Vertrages bzw. einzelner Klauseln das für den Sitz der Lieferanten zuständige Gericht und nach Wahl der Lieferanten auch dasjenige des Abnehmers bestimmt.

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